Aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage gilt nun die 3G-Regel für das Steinheimer Rathuas. Die Verwaltung sah sich veranlasst, den Zutritt zum Rathaus zu reglementieren. Die Besucher:innen der Stadtverwaltung sind gebeten, sich ab Donnerstag, den 09.12.2021, auf neue Regelungen einzustellen. So sind persönliche Besuche ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung möglich. Diese erfolgt direkt über die zuständigen Ansprechpartner:innen. DIe Liste der Ansprechpartner:innen/Fachbereiche sind auf der Internetseite der Stadt Steinheim einsehbar. Ausschließlich vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen erhalten Zuritt zum Rathaus. Als Nachweise dient ein eine vollständige Impfung( der zweite Impftermin liegt mindestens zwei Wochen zurück ) oder ein Genesennnachweis des Gesundheitsamtes oder ein Laborbefund (Gültigkeit: 6 Monate nach Abstrichdatum des positiven Befundes) oder ein Testzertifikat einer zugelassenen Teststelle, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Es gilt zu beachten, dass Zertifikate von digitalen Testverfahren nicht akzeptiert werden. Die bestehenden Abstands- und Hygienemaßnahmen haben weiterhin Gültigkeit.
Diese Maßnahme ist der Entwicklung der Infektionszahlen geschuldet und gilt bis zu ihrem Widerruf. Sie dient dem Schutz aller Beteiligten. „Die Verwaltung bittet um Berücksichtigung und dankt für entgegengebrachtes Verständnis.“
Das Bürgerportal der Stadt Steinheim bietet Serviceleistungen der Verwaltung auch online an.