Am Montag, 05. Oktober hat die Stadt Höxter zunächst bis zum 31. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Wochenmarkt, den Vieh- und Krammarkt sowie auf Jahrmärkten und Spezialmärkten anordnet. In den engen Straßen und zwischen Marktständen können die Abstände nicht immer eingehalten werden.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.