In der 15. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wurden die Ergebnisse der Untersuchungen des Planungsbüro Drees & Huesmann auf geeignete Flächen zur Konzentrationsausweisung für Windenergieanlagen für den Raum Steinheim vorgestellt.

In der Vorstellung wurden die „harten“ und „weichen“ Tabuzonen berücksichtigt.Es wurden detaillierte Grafiken und Tabellen gezeigt und erklärt.
Beispiele „harte“ Tabuzone:
- Siedlungsgebiete
- zusammenhängende Waldflächen
- Infrastrukturanlagen
- Denkmäer
- Naturschutzgebiete
Nach der Präsentation der Ergebnisse hat die Verwaltung den Bau- und Planungsausschusses drei Varianten wie zukünftig gehandelt werden könnte vorgestellt.
Variante: | Beschreibung |
A – Keine weiteren Aktivitäten | Zunächst keine weiteren Planungen und keine Kosten.
Die Stadt unterstützt nicht die Landespolitische Zielsetzung der 2 % Flächenregelung und auch nicht die Ziele der Raumordnung. Die Stadt könnte beklagt werden im Negativfall ist eine Konzentrationszonenplanung erforderlich. |
B – Angebotsplanung über eine Postitivplanung vornehmen | Die Stadt kann eine Positivplanung unter Hinweis auf den vorh. F-Plan mit Ausschlusswirkung machen.
Die Stadt kommt den landespolitischen Zielen und den Zielen der Raumordnung entgegen. Kostenerstattung für vorhaben bezogenen B-Plan durch Projektentwickler. |
C – Konzenzentrationzonenplanung | Erhöhter Kostenaufwand
weitreichendes Verfahren mit Planungssicherheit falls der F-Plan im Fall einer Klage nicht hält Intensive Untersuchung des Stadtgebiets |
Der Vorschlag der Verwaltung ist die Umsetzung der Variante B.
Folgende Schritte würden die Variante B enthalten:
- Erstellung einer Potenzialflächenanalyse über das gesamte Stadtgebiete
- Berücksichtigung von Städtischen Gesichtspunkte z.b.: Sichtachsen, Stadtentwicklung etc.
- Bürgerinformationsveranstaltung
In der Sitzung wurde jedoch keine Entscheidung getroffen die Fraktionen werden sich beraten in der Sommerpause. Nach der Sommerpause wird das Thema fortgesetzt,