Sturmtief Friederike – Behördliche Sperrung der Wälder im Kreis Höxter sowie Kreis Paderborn

2. Informationsveranstaltung Windenergie im Stadtgebiet Steinheim - Bild 23

Das Sturmtief Friederike hinterlässt  eine Spur von Schäden hinter sich.  Am 18.Januar 2007 zog der Orkan Kyrill über das Land, exakt 11 Jahre später am 18.Januar 2018 folgte das Sturmtief Friederike.

Lippische Velmerstot – Beispielbild

Gefahr

Bereits mit den Orkan Kyrill  vor 11 Jahren gab es viele Bäume die beschädigt oder komplett entwurzelt wurden. Auch Sturmtief Friederike hat eine Mischung aus aufgeweichten Böden und entwurzelten oder beschädigten Bäumen hinterlassen.

Aufgrund der Akutgefahren und Folgegefahren die für die Waldbesucher entstanden sind wurde das Betreten der Wälder in den Kreisen Höxter und Paderborn über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Hochstift, zum Zweck der Erholung (zunächst) bis zum 31. Januar 24.00 Uhr untersagt.

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Die entsprechend Verordnung wurde am 19.01.2018 unterschrieben und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist möglich.

§4 Geltungsdauer

Das Verbot gilt bis zum 31.01.2018, 24:00 Uhr. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist möglich.

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr für den Kreis Höxter

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung Landesbetrieb Wald und Holz mit den Ordnungsbehördlichen Verordnungen als PDF-Dateien