Der verkaufsoffene Höxteraner Märchentagsonntag der am 18.10.2020 stattfinden sollte, wird aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgericht Minden nicht stattfinden können. Die Gewerkschaft ver.di hatte einen Antrag gestellt und Recht bekommen.
Nach der Beschreibung der Veranstaltung erschien es der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Minden nicht plausibel, dass der „Märchensonntag“ eine Attraktivität besitzt, die unabhängig von der Ladenöffnung eine ganz erhebliche Zahl von Besuchern anzieht, also einen „beträchtlichen Besucherstrom“ erzeugt und damit die Verkaufsstellenöffnung in den Hintergrund treten lässt. Außerdem fehle die konkrete Beschreibung des von der Ladenöffnung umfassten Gebietes.