Photovoltaik-Pflicht konnte sich nicht durchsetzen

Symbolbild: Photovoltaikanlage

EIne verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan von Marienmünster aufzunehmen wurde abgelehnt. Mit einen Abstimmungsergebnis von 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen wurde der Antrag im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen abgelehnt.

Die 71 Landräte:innen und Bürgermeister:innen aus OWL verpflichteten sich in einem
gemeinsamen Kommuniqué, den Ausbau erneuerbare Energien gemeinsam
voranzutreiben und als Vorbild zu fungieren. Die Städte Paderborn und Gütersloh
haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Wer ab Januar 2022 dort ein
Baugrundstück erwirbt, ist verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage auf dem
Gebäudedach zu installieren. Auch in den Städten des Kreises Höxter wird derzeit
darüber nachgedacht, entsprechende Vorgaben für die neuen Baugebiete zu
machen. Eine Installationspflicht von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen wird von der
Verwaltung befürwortet und empfohlen. Die investiven Mehrbelastungen sind
wirtschaftlich tragbar, die Anlagen refinanzieren sich bei Neubauten in weniger als 12
Jahren selbst. Das ist weniger als die Hälfte der zu erwartenden Nutzungsdauer.
Die Anlagen können Teil einer Finanzierung sein und erwirtschaften deutlich höhere
Erlöse, als zur Bedienung der Finanzierung erforderlich sind.